E-Rezept
Elektronisch ausgestelltes und übermitteltes Rezept.
Ausführliche Erklärung
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ersetzt das klassische Papierrezept und wird digital erstellt, signiert und an Apotheken übermittelt. Seit Januar 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland verpflichtend. Es wird über die Telematikinfrastruktur (TI) übertragen und kann mit der E-Rezept-App oder der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Das E-Rezept bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Papierrezept: Es kann nicht verloren gehen, ist fälschungssicher durch die qualifizierte elektronische Signatur des Arztes und ermöglicht einen nahtlosen digitalen Workflow von der Verordnung bis zur Einlösung in der Apotheke. Patienten können ihr E-Rezept auf drei Wegen einlösen: per E-Rezept-App der gematik, durch Vorlage der eGK in der Apotheke oder über einen ausgedruckten Sammelcode (Token). Für die Telemedizin ist das E-Rezept besonders wichtig, da es die Rezeptübermittlung ohne physischen Kontakt ermöglicht. Der Arzt erstellt das Rezept digital, der Patient kann es in jeder Apotheke Deutschlands oder bei einer Versandapotheke einlösen. Für Betäubungsmittel (BtM) wie medizinisches Cannabis gelten weiterhin Sonderregelungen: Seit Juli 2025 werden auch BtM-Verordnungen schrittweise auf das E-Rezept umgestellt, wobei besonders hohe Sicherheitsanforderungen gelten. Die Kosten für E-Rezept-fähige Software tragen die Praxen, die Infrastruktur wird von der gematik bereitgestellt.
Relevanz für Patienten
Im Bereich der digitalen Gesundheit ist E-Rezept ein wichtiger Begriff, der die Zukunft der medizinischen Versorgung mitprägt.
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Quellen
- Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
- gematik Spezifikation E-Rezept
Verwandte Begriffe
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